1. Oktober 2026 – Inkrafttreten GwG-Revision & TJPG

GwG-Revision 2026: Sind Sie seit Oktober schulungspflichtig?

Seit 1. Oktober 2026 unterstehen bestimmte Beratungstätigkeiten dem GwG – etwa bei Immobiliengeschäften, bei Gründung und Verwaltung nicht operativer Gesellschaften oder als Domizilgeber. Betroffen sind unter anderem Treuhänder, Anwältinnen, Notare und Immobilienmakler. Sie müssen sich einer SRO anschliessen und ihr Personal ausbilden.

Betroffene Berufsgruppen

Wer fällt unter die neue GwG-Pflicht?

Treuhänder

Wer berufsmässig bei Gründung, Führung oder Verwaltung von nicht operativen Gesellschaften mitwirkt – oder bei Gesellschaften mit Sitz im Ausland –, ist seit 1. Oktober 2026 GwG-pflichtig (Art. 2 Abs. 3bis Bst. b–d GwG).

Immobilienmakler

Wer berufsmässig beim Kauf oder Verkauf von Grundstücken mitwirkt, ist neu unterstellt (Art. 2 Abs. 3bis Bst. a GwG). Ausgenommen sind unter anderem selbst bewohnte Wohnliegenschaften und Geschäfte unter 5 Mio. Franken, die vollständig über Banken bezahlt werden (Art. 2 Abs. 4ter GwG).

Anwälte & Notare

Erfasst ist die Mitwirkung an diesen Geschäften. Ausgenommen bleiben Tätigkeiten im Zusammenhang mit Gerichts-, Straf-, Verwaltungs- und Schiedsverfahren sowie die reine Beurkundung ohne Beratung (Art. 2 Abs. 4 Bst. f und Abs. 4ter Bst. h GwG).

Domizilgeber

Wer berufsmässig für mehr als sechs Monate Adressen oder Räume als Domizil oder Sitz für Gesellschaften bereitstellt (Art. 2 Abs. 3ter GwG).

Strukturierungs- und M&A-Berater

Erfasst sind Einlagen und Ausschüttungen nicht operativer Gesellschaften sowie Kauf und Verkauf von Gesellschaften, wenn eine nicht operative Gesellschaft kauft oder verkauft (Art. 2 Abs. 3bis Bst. d–e GwG).

Wann ist die Beratung berufsmässig?

In jedem Fall bei mehr als CHF 50 000 Bruttoerlös, mehr als 20 Kunden oder Rechtsvorgängen pro Jahr, betroffenen Vermögenswerten über CHF 5 Mio. oder Transaktionen über CHF 2 Mio. pro Jahr (Art. 12f GwV).

Wichtig: Neu unterstellte Beraterinnen und Berater müssen sich einer anerkannten SRO anschliessen (Art. 14 GwG) – etwa VQF, PolyReg, ARIF, SRO Treuhand|Suisse oder SRO SAV/SNV – und für eine genügende Ausbildung ihres Personals sorgen (Art. 8d GwG). Die SRO überwacht die Einhaltung.

Quellen: GwG Art. 2, 8b–8d, 14 · GwV Art. 12d–12g und Übergangsbestimmung · Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF

Die neue Rechtslage

Was sich seit 1. Oktober konkret geändert hat

1

SRO-Gesuch bis 1. Dezember 2026

Wer am 1. Oktober 2026 bereits als Beraterin oder Berater tätig war, muss bis zum 1. Dezember 2026 ein Anschlussgesuch bei einer SRO einreichen. Bis zum Entscheid ist die Tätigkeit nur im Rahmen bestehender Geschäftsbeziehungen erlaubt. Wer die Tätigkeit später aufnimmt, hat zwei Monate Zeit. Bereits beaufsichtigte Finanzintermediäre melden die Beratungstätigkeit bis 1. Dezember 2026 ihrer Aufsicht.

2

Sorgfalts- und Meldepflichten

Seit 1. Oktober 2026 gelten für Berater: Identifizierung der Kundschaft, Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Person, Gegenstand und Zweck des Geschäfts, Dokumentation – bei hohen Risiken zusätzliche Abklärungen – sowie die Meldepflicht an die MROS (Art. 8b und 9 GwG).

3

Ausbildung & organisatorische Massnahmen

Berater müssen die nötigen organisatorischen Massnahmen treffen und namentlich für eine genügende Ausbildung ihres Personals sorgen (Art. 8d GwG). Den Umfang der Sorgfaltspflichten regelt die SRO in ihrem Reglement (Art. 8c GwG).

4

Transparenzregister (TJPG)

Das Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen ist ebenfalls am 1. Oktober 2026 in Kraft getreten. Es schafft ein Bundesregister der wirtschaftlich berechtigten Personen, auf das GwG-unterstellte Personen Zugriff erhalten.

Die Lösung

Die GwG-Schulung für neu unterstellte Beraterinnen und Berater

  1. Modul 1: Einführung in die Geldwäscherei­bekämpfung

    Rechtlicher Rahmen, Phasen der Geldwäscherei und Fälle aus der Schweizer Praxis.

    ca. 45 Min.
  2. Modul 2: Identifizierung Vertragspartner

    Vertragspartner korrekt und rechtssicher identifizieren – von der Dokumentenprüfung bis zur laufenden Überwachung.

    ca. 50 Min.
  3. Modul 3: Identifizierung wirtschaftlich Berech­tigter

    Die tatsächlichen Kontrollinhaber feststellen und dokumentieren – auch bei komplexen Strukturen.

    ca. 40 Min.
  4. Modul 4: Besondere Sorgfalts­pflichten

    PEP, erhöhte Risiken und komplexe Strukturen: wann zusätzliche Abklärungen nötig sind.

    ca. 35 Min.
  5. Modul 5: Dokumentations­pflicht

    Abklärungen und Entscheidungen nachvollziehbar dokumentieren und aufbewahren.

    ca. 30 Min.
  6. Modul 6: Digitale Vermögens­werte

    Kryptowährungen, Exchanges und Verschleierungsmethoden – die Risiken digitaler Assets.

    ca. 40 Min.

Alle Inhalte der Schulung ansehen

So einfach geht's

In 3 Schritten startklar.

Kein IT-Projekt, minimaler Aufwand.
Ihre Mitarbeitenden sind innerhalb von 8 Stunden startklar.

Schritt 1

1. Demo buchen (optional)

15-Minuten-Call: Wir zeigen Ihnen die Plattform live, klären Anzahl User und Zeitplan – und Sie sehen live, wie das Reporting aussieht.

Termin auswählen
Schritt 2

2. Schulung aktivieren

Mitarbeiterliste (Excel reicht) an info@finregswiss.ch senden. Wir richten alle Accounts ein, aktivieren Monitoring und Reminder und versenden die Zugänge. Innerhalb von 8 Stunden ist alles live.

Excel-Vorlage herunterladen
Schritt 3

3. Laufend prüfungsbereit

Das System erinnert automatisch, Sie erhalten die Berichte in der gewünschten Frequenz und behalten jederzeit den Überblick.

  • Läuft im Browser – keine Installation
  • Keine Systemintegration
  • Kein IT-Aufwand für Sie
Preise

Transparent. Keine Überraschungen.

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Für Treuhand-, Anwalts- und Maklerbüros mit 1 bis 5 Personen – gleicher Leistungsumfang, gleicher Preis pro Person:

  • CHF 4901 Person / Jahr
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  • CHF 2'4505 Personen / Jahr

Sie zahlen nicht nur für Schulung. Immer inklusive: AML-E-Learning, FINMA- oder SRO-spezifische Inhalte, automatische Reminder, Monitoring, Zertifikate, Audit Trail, Prüfungsreport, regulatorische Updates und Setup in bis zu 8 Stunden.

Preisrechner
Team: 10 Mitarbeitende
Compliance-Boutiquen, kleine Vermögensverwalter, Trustees
JahrespreisCHF 4'900 / Jahrgestaffelt berechnet, keine Sprünge
 CHF 490pro Mitarbeiter / Jahr
Inklusive
  • Setup & Onboarding (8h)
  • 6 Module DE/EN, laufend aktualisiert
  • Compliance Reporting Tool
  • Audit Trail & Nachweisbarkeit
  • Monitoring & Reminder-System
  • TJPG/Transparenzregister-Update
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Ohne Demo: Mitarbeiterliste senden, innert 8 Stunden live. Abrechnung beim Onboarding, keine automatische Verlängerung.

FAQ

Antworten auf die wichtigsten Fragen

Bin ich als Treuhänder wirklich betroffen, wenn ich keine Gelder verwalte?

Ja, wenn Sie berufsmässig bei Gründung, Führung oder Verwaltung nicht operativer Gesellschaften (oder von Gesellschaften mit Sitz im Ausland) mitwirken oder für mehr als sechs Monate Domizile bereitstellen. Erfasst ist die Beratung, die zu einem solchen Rechtsvorgang beiträgt – auch ohne Verfügungsmacht über Gelder (Art. 2 Abs. 3bis und 3ter GwG, Art. 12d GwV). Organfunktionen für operative Gesellschaften sind ausgenommen (Art. 2 Abs. 4ter Bst. f GwG).

Wie lange habe ich Zeit für den SRO-Anschluss?

Wer am 1. Oktober 2026 bereits tätig war, muss bis zum 1. Dezember 2026 ein Anschlussgesuch bei einer SRO einreichen. Bis zum Entscheid ist die Tätigkeit nur im Rahmen der bestehenden Geschäftsbeziehungen zulässig. Wer die Tätigkeit später aufnimmt, hat dafür zwei Monate Zeit. Die Sorgfaltspflichten gelten sofort (Übergangsbestimmung zur GwV-Änderung, Art. 12g GwV).

Mehr dazu: GwG-Revision 2026: Welche Berater sind neu betroffen und was müssen sie tun?

Reicht diese Schulung als Nachweis gegenüber der SRO?

Die Schulung deckt die gesetzlich geforderten Themengebiete ab und stellt ein personalisiertes Zertifikat sowie einen vollständigen Audit Trail aus – Name, E-Mail, Abschlussdatum und Testergebnis pro Modul. Der Schulungsnachweis von FinReg Swiss wurde bereits im Rahmen von regulatorischen Prüfungen akzeptiert.

Was ist der Unterschied zur Bank-Schulung?

Die SRO-Version richtet sich nach GwG, GwV und dem Reglement Ihrer SRO (VQF, PolyReg, ARIF u. a.) – nicht nach der VSB 20, die für Banken gilt, und nicht nach der GwV-FINMA. Die Kernthemen (Sorgfaltspflichten, KYC, wirtschaftlich Berechtigte, MROS) sind identisch.

Wird das Transparenzregister (TJPG) abgedeckt?

Ja. Modul 3 enthält die aktuellen Inhalte zum neuen Transparenzregister (TJPG), das ebenfalls am 1. Oktober 2026 in Kraft getreten ist. Der Inhalt wurde im Juli 2026 aktualisiert.

Nicht das richtige Segment?
Was bedeutet SRO-Anschluss in der Praxis?

Sie werden Mitglied einer von der FINMA anerkannten SRO, zum Beispiel VQF, PolyReg, ARIF, SRO Treuhand|Suisse oder – für Anwältinnen und Notare – SRO SAV/SNV. Die SRO legt den Umfang Ihrer Sorgfaltspflichten fest und prüft periodisch, ob Sie diese einhalten, inklusive interner Weisungen, KYC-Prozessen und Schulungsnachweisen. Wie lange die Aufnahme dauert, hängt von der SRO und der Vollständigkeit Ihres Gesuchs ab.

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