Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlage
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen FinReg Swiss, 8032 Zürich, Schweiz (nachfolgend «FinReg Swiss») und ihren Kundinnen und Kunden über die Nutzung der E-Learning-Angebote von FinReg Swiss, insbesondere der Lernplattform academy.finregswiss.ch (nachfolgend «Plattform»).
Die AGB bilden zusammen mit der Offerte bzw. der Bestellbestätigung die vollständige Vertragsgrundlage. Ein separater Dienstleistungs- oder Lizenzvertrag ist nicht erforderlich. Bei Widersprüchen gehen individuelle schriftliche Vereinbarungen (z. B. eine Offerte oder ein Rahmenvertrag) diesen AGB vor, soweit sie ausdrücklich von ihnen abweichen.
Abweichende Bedingungen der Kunden (z. B. Einkaufsbedingungen) gelten nur, wenn FinReg Swiss ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dies gilt auch, wenn FinReg Swiss ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder Leistungen in Kenntnis solcher Bedingungen erbringt.
2. Begriffe
- Kunden: Geschäftskunden und Konsumentinnen und Konsumenten.
- Geschäftskunden: Unternehmen und andere Organisationen, die Schulungslizenzen für ihre Mitarbeitenden, Organe oder Beauftragten erwerben.
- Konsumentinnen und Konsumenten: natürliche Personen, die ein Angebot zu privaten Zwecken erwerben.
- Lernende: die natürlichen Personen, die von einem Geschäftskunden gemeldet oder als Einzelperson auf der Plattform eingeschrieben wurden und dafür einen persönlichen Zugang erhalten haben («eingeschriebene Personen»).
- Lizenz: das Recht einer eingeschriebenen Person, die gebuchte Schulung während der Zugangsdauer zu absolvieren.
- Inhalte: sämtliche Schulungsinhalte auf der Plattform und in den dazugehörigen Unterlagen, insbesondere Videos, Texte, Fallbeispiele, Lernkarten, Grafiken, Fragen und Antworten von Wissenschecks und Tests, PDF-Zusammenfassungen, Zertifikate, Berichte und E-Mails.
3. Leistungen
FinReg Swiss bietet über die Plattform Online-Schulungen zur Geldwäschereiprävention (GwG/AML) an, insbesondere:
- Firmenlizenzen für Geschäftskunden inkl. Einrichtung der Accounts, Monitoring, automatischen Erinnerungen, Zertifikaten, Audit Trail und Prüfungsberichten, die automatisch erstellt und im gewählten Rhythmus zugestellt werden;
- Einzelzertifizierungen für Einzelpersonen mit Video-Modulen, Kompetenztests, PDF-Zusammenfassungen und Zertifikat.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung auf der Website, der Offerte oder der Bestellbestätigung. FinReg Swiss kann die Inhalte und die Plattform laufend aktualisieren und weiterentwickeln, insbesondere um regulatorische Änderungen abzubilden, sofern der vereinbarte Leistungsumfang dadurch nicht wesentlich eingeschränkt wird. FinReg Swiss darf zur Leistungserbringung Dritte beiziehen (z. B. Hosting-, E-Mail- und Zahlungsdienstleister).
Die Schulungen vermitteln Fachwissen. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die eigene Verantwortung der Kunden für die Einhaltung ihrer regulatorischen Pflichten. Zertifikate von FinReg Swiss sind Schulungsnachweise und keine staatlichen Diplome oder Bewilligungen. FinReg Swiss garantiert nicht, dass eine Aufsichtsbehörde, eine SRO oder eine Prüfgesellschaft die Schulung in einem bestimmten Fall als ausreichend beurteilt.
4. Vertragsschluss und Annahme der AGB
Die Darstellung der Angebote auf der Website ist unverbindlich. Bei Geschäftskunden kommt der Vertrag mit der Annahme einer Offerte bzw. mit der Bestätigung der Bestellung durch FinReg Swiss zustande. Bei Online-Käufen auf der Plattform kommt der Vertrag zustande, wenn die Kundin oder der Kunde den Bestellvorgang abschliesst und FinReg Swiss die Bestellung per E-Mail bestätigt.
Mit der Annahme der Offerte, der Bestellung oder der Übermittlung der Mitarbeitendenliste akzeptieren die Kunden diese AGB. Wer die AGB für einen Geschäftskunden akzeptiert, bestätigt, dazu berechtigt zu sein, diesen rechtsgültig zu verpflichten.
Erklärungen per E-Mail genügen dem Erfordernis der Schriftlichkeit nach diesen AGB, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist.
5. Preise und Zahlung
Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Website, in der Offerte oder im Bestellprozess angegebenen Preise. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), zuzüglich allfälliger gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben. Die Vergütung bemisst sich nach der Anzahl der eingeschriebenen Personen bzw. der gebuchten Lizenzen.
Online-Zahlungen werden über den Zahlungsdienstleister Stripe abgewickelt (z. B. Kredit- oder Debitkarte). Es gelten ergänzend die Bedingungen von Stripe. FinReg Swiss speichert keine vollständigen Kartendaten. Der Betrag wird mit Abschluss der Bestellung belastet.
Geschäftskunden können nach Vereinbarung auch per Rechnung bezahlen. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug kann FinReg Swiss den Zugang zur Plattform nach vorgängiger Mahnung sperren und Verzugszinsen von 5 % pro Jahr verlangen.
6. Lizenzen, Zugang und Laufzeit
Nach Vertragsschluss erhalten die Kunden bzw. die von Geschäftskunden gemeldeten Mitarbeitenden persönliche Zugangsdaten. Bei Firmenlizenzen erfolgt die Einrichtung in der Regel innerhalb von 8 Stunden nach Eingang einer vollständigen Mitarbeitendenliste.
Jede Lizenz ist einer namentlich eingeschriebenen Person zugeordnet. Sie darf nur von dieser Person genutzt werden und kann weder von mehreren Personen gemeinsam genutzt noch an andere Personen übertragen werden. Ein Ersatz von Personen, die vor dem Beginn der Schulung aus dem Unternehmen ausscheiden, ist nach Absprache mit FinReg Swiss möglich.
Die Zugangsdauer richtet sich nach dem gewählten Angebot. Sofern nicht anders vereinbart, beträgt sie 12 Monate ab Freischaltung. Eine Verlängerung erfolgt nur auf Wunsch der Kunden und wird separat vereinbart bzw. bestellt; eine automatische Verlängerung findet nur statt, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
7. Nutzungsrecht
FinReg Swiss räumt den Kunden für die Dauer des Zugangs ein nicht exklusives, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Inhalte ausschliesslich durch die eingeschriebenen Personen und ausschliesslich zu deren eigener Schulung über die Plattform zu nutzen. Die Nutzung der Plattform ist nur eingeschriebenen Personen gestattet.
Inhalte, die zum Herunterladen bereitgestellt werden (z. B. PDF-Zusammenfassungen und Zertifikate), dürfen von der jeweiligen eingeschriebenen Person für den eigenen Gebrauch gespeichert und ausgedruckt werden. Prüfungsberichte und Exporte dürfen Geschäftskunden intern sowie gegenüber Aufsichtsbehörden, SRO, Prüfgesellschaften und ihren Organen als Nachweis verwenden.
Alle übrigen Rechte bleiben FinReg Swiss vorbehalten. Weitergehende Nutzungen bedürfen der vorgängigen schriftlichen Zustimmung von FinReg Swiss.
8. Unzulässige Nutzung
Ohne vorgängige schriftliche Zustimmung von FinReg Swiss ist es den Kunden und den eingeschriebenen Personen insbesondere untersagt:
- Zugangsdaten an andere Personen weiterzugeben, Accounts gemeinsam zu nutzen oder nicht eingeschriebenen Personen Zugang zur Plattform oder zu den Inhalten zu verschaffen;
- Inhalte ganz oder teilweise zu kopieren, herunterzuladen (ausser über die dafür vorgesehenen Funktionen), aufzuzeichnen (z. B. durch Bildschirm-, Video- oder Tonaufnahmen) oder zu vervielfältigen;
- Inhalte an Dritte weiterzugeben, zu veröffentlichen, öffentlich zugänglich zu machen oder in eigenen Systemen (z. B. Intranet, Lernmanagementsystem, Dateiablage) bereitzustellen;
- Inhalte zu bearbeiten, zu übersetzen, zusammenzufassen oder für eigene Schulungen, Unterlagen, Produkte oder Dienstleistungen zu verwenden, insbesondere zur Schulung von Personen, die nicht eingeschrieben sind;
- Inhalte zu verkaufen, zu vermieten, zu unterlizenzieren oder anderweitig kommerziell zu verwerten;
- Inhalte automatisiert auszulesen (z. B. durch Scraping, Crawler oder Skripte) oder für das Training, die Entwicklung oder die Verbesserung von Systemen der künstlichen Intelligenz zu verwenden;
- Fragen, Antworten oder Lösungen von Wissenschecks und Tests weiterzugeben oder zu sammeln;
- Tests durch andere Personen absolvieren zu lassen, Lernfortschritte oder Ergebnisse zu manipulieren oder technische Schutz- und Fortschrittsmechanismen (z. B. die Erfassung des Videofortschritts) zu umgehen;
- Zertifikate, Berichte oder andere Nachweise zu verändern oder für andere Personen als die eingeschriebene Person zu verwenden;
- die Plattform zu stören, zu überlasten, auf Sicherheitslücken zu testen, zurückzuentwickeln (Reverse Engineering) oder auf andere Weise als über die vorgesehenen Benutzeroberflächen zu nutzen.
9. Pflichten der Geschäftskunden
Geschäftskunden stellen sicher, dass ihre eingeschriebenen Personen die Bestimmungen dieser AGB zur Nutzung, insbesondere Ziffern 7 und 8, kennen und einhalten. Sie haften für Verstösse ihrer eingeschriebenen Personen und ihrer Administratorinnen und Administratoren wie für eigenes Verhalten.
Geschäftskunden sind dafür verantwortlich, dass die übermittelten Daten ihrer Mitarbeitenden korrekt und aktuell sind, dass sie berechtigt sind, diese Daten an FinReg Swiss zu übermitteln, und dass die betroffenen Personen über die Bearbeitung ihrer Daten informiert sind. Ausscheidende Personen melden sie FinReg Swiss zeitnah.
Stellen Kunden eine unzulässige Nutzung oder einen Missbrauch von Zugangsdaten fest, informieren sie FinReg Swiss unverzüglich.
10. Massnahmen bei Verstössen
Bei begründetem Verdacht auf einen Verstoss gegen Ziffer 7 oder 8 kann FinReg Swiss betroffene Zugänge vorübergehend sperren und die Kunden zur Stellungnahme auffordern. Bei einem erheblichen oder trotz Aufforderung fortgesetzten Verstoss kann FinReg Swiss betroffene Zugänge dauerhaft sperren, unrechtmässig erlangte Zertifikate für ungültig erklären und den Vertrag fristlos kündigen. Bereits bezahlte Vergütungen werden in diesem Fall nicht zurückerstattet.
Weitergehende Ansprüche von FinReg Swiss, insbesondere auf Unterlassung, Beseitigung und Schadenersatz sowie auf Bezahlung der Vergütung für jede unberechtigt nutzende Person, bleiben vorbehalten.
11. Zertifikate und Nachweise
Ein Zertifikat wird ausgestellt, wenn die eingeschriebene Person alle Module abgeschlossen und die vorgesehenen Tests bestanden hat. Zertifikate sind persönlich und lassen sich über Zertifikatsnummer und Prüfcode online verifizieren. Ein Zertifikat, das durch einen Verstoss gegen diese AGB erlangt wurde, kann FinReg Swiss für ungültig erklären.
FinReg Swiss protokolliert nachweisrelevante Ereignisse (z. B. Einschreibung, abgeschlossene Kapitel, Testversuche, Abschluss, Zertifikat) in einem Audit Trail und stellt Geschäftskunden Prüfungsberichte zur Verfügung. Den Geschäftskunden obliegt es, Berichte, die sie als Nachweis benötigen, während der Zugangsdauer herunterzuladen und gemäss ihren eigenen Aufbewahrungspflichten zu archivieren.
12. Widerruf und Rückerstattung
Das Schweizer Recht sieht für online abgeschlossene Verträge kein allgemeines Widerrufsrecht vor. Ein Widerruf oder eine Rückerstattung ist daher nur möglich, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde oder zwingendes Recht dies vorsieht. Mit der Freischaltung des Zugangs zu den digitalen Inhalten gilt die Leistung als erbracht.
13. Verfügbarkeit und Support
FinReg Swiss bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Plattform, kann jedoch keine ununterbrochene Verfügbarkeit gewährleisten. Wartungsarbeiten, Störungen bei Drittanbietern (z. B. Plattform- oder Hosting-Anbietern) und Ereignisse ausserhalb des Einflussbereichs von FinReg Swiss können zu vorübergehenden Unterbrüchen führen. Geplante Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit ausserhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt.
Support erhalten Kunden per E-Mail an info@finregswiss.ch während der üblichen Geschäftszeiten an Schweizer Werktagen.
14. Gewährleistung
FinReg Swiss erstellt die Inhalte mit Sorgfalt und auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Erstellung geltenden Rechtslage. Eine Gewähr für die Vollständigkeit der Inhalte und für deren Eignung für einen bestimmten Zweck der Kunden wird nicht übernommen. Kunden melden festgestellte Mängel per E-Mail; FinReg Swiss behebt gemeldete Mängel innert angemessener Frist durch Korrektur oder Aktualisierung. Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
15. Haftung
FinReg Swiss haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, für indirekte Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn sowie für Schäden aufgrund regulatorischer Massnahmen gegenüber den Kunden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Die Haftung für Hilfspersonen und beigezogene Dritte ist im gleichen Umfang ausgeschlossen. Die Haftung für Personenschäden sowie zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben vorbehalten.
16. Geistiges Eigentum
Sämtliche Rechte an der Plattform, den Inhalten und der Marke FinReg Swiss, insbesondere Urheber-, Marken- und weitere Immaterialgüterrechte, verbleiben bei FinReg Swiss bzw. den jeweiligen Rechteinhabern. Diese AGB übertragen keine Rechte daran, soweit nicht in Ziffer 7 ausdrücklich ein Nutzungsrecht eingeräumt wird. Urheber- und Schutzrechtsvermerke dürfen nicht entfernt oder verändert werden.
Rückmeldungen und Verbesserungsvorschläge der Kunden darf FinReg Swiss unentgeltlich zur Weiterentwicklung ihrer Angebote verwenden.
17. Datenschutz und Auftragsbearbeitung
FinReg Swiss bearbeitet Personendaten gemäss dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG). Einzelheiten finden Sie in der Datenschutzerklärung.
Soweit FinReg Swiss im Rahmen von Firmenlizenzen Personendaten der eingeschriebenen Personen im Auftrag von Geschäftskunden bearbeitet (Auftragsbearbeitung nach Art. 9 DSG), gilt Folgendes:
- FinReg Swiss bearbeitet die Daten nur zur Erbringung der vereinbarten Leistungen und nach den Weisungen der Geschäftskunden, wie sie sich aus diesen AGB und der Nutzung der Plattform ergeben.
- FinReg Swiss trifft angemessene technische und organisatorische Massnahmen zur Datensicherheit und verpflichtet die mit der Bearbeitung befassten Personen zur Vertraulichkeit.
- FinReg Swiss darf Unterauftragsbearbeiter beiziehen (insbesondere für Hosting, E-Mail-Versand und Zahlungsabwicklung) und verpflichtet diese zur Einhaltung gleichwertiger Datenschutzpflichten. Eine Bearbeitung im Ausland erfolgt nur, wenn ein angemessener Datenschutz gewährleistet ist, z. B. durch anerkannte Standardvertragsklauseln.
- FinReg Swiss unterstützt die Geschäftskunden im Rahmen des Zumutbaren bei der Beantwortung von Auskunfts- und anderen Betroffenenbegehren und informiert sie, wenn sie von einer Verletzung der Datensicherheit erfährt, welche die Daten der Geschäftskunden betrifft.
- Nach Vertragsende werden die Zugänge deaktiviert. Personendaten werden gelöscht oder anonymisiert, sobald sie nicht mehr benötigt werden. Vorbehalten bleiben Nachweisdaten (z. B. Zertifikate, Audit Trail und Prüfungsberichte), soweit ihre Aufbewahrung zum Nachweis der durchgeführten Schulung oder aufgrund gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.
Auf Wunsch kann zusätzlich eine separate Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung abgeschlossen werden.
18. Vertraulichkeit und Referenzen
Die Parteien behandeln alle nicht öffentlich bekannten Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit zugänglich werden, vertraulich, insbesondere Mitarbeitendendaten, Ergebnisse, Berichte, Preise und nicht öffentliche Inhalte. Die Pflicht gilt über das Vertragsende hinaus. Vorbehalten bleiben gesetzliche oder behördliche Offenlegungspflichten sowie die Verwendung von Berichten als Nachweis gemäss Ziffer 7.
FinReg Swiss darf Geschäftskunden mit Namen und Logo als Referenz nennen, insbesondere auf der Website, in Präsentationen, Offerten und Social-Media-Beiträgen, sofern dies nicht irreführend ist. Die Nennung bezieht sich ausschliesslich auf die Kundenbeziehung und darf nicht den Eindruck erwecken, der Geschäftskunde empfehle oder garantiere die Leistungen von FinReg Swiss über diese hinaus. Geschäftskunden können der Nennung jederzeit schriftlich widersprechen; FinReg Swiss entfernt die Nennung dann innert angemessener Frist aus künftigen und bestehenden Unterlagen, soweit diese von FinReg Swiss bearbeitet werden können.
19. Beendigung
Der Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Zugangsdauer, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sofern keine Verlängerung vereinbart wurde. Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten; ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei einem erheblichen Verstoss gegen Ziffer 7 oder 8 oder bei Zahlungsverzug trotz Mahnung vor.
Mit Vertragsende erlöschen das Nutzungsrecht und die Zugänge. Die Bestimmungen zu Nutzungsbeschränkungen, Haftung, geistigem Eigentum, Vertraulichkeit und Datenschutz gelten über das Vertragsende hinaus.
20. Änderungen der AGB
FinReg Swiss kann diese AGB ändern. Für neue Verträge gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf der Website veröffentlichte Fassung. Änderungen für bestehende Verträge teilt FinReg Swiss den Kunden mindestens 30 Tage vor dem Inkrafttreten per E-Mail mit. Widersprechen die Kunden nicht innert dieser Frist schriftlich, gilt die neue Fassung als angenommen. Widersprechen sie, gilt für die laufende Zugangsdauer die bisherige Fassung weiter.
21. Schlussbestimmungen
Kunden dürfen Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung von FinReg Swiss auf Dritte übertragen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Kollisionsnormen. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz von FinReg Swiss. Für Konsumentinnen und Konsumenten bleiben die zwingenden Gerichtsstände nach Art. 32 ZPO vorbehalten. Bei Abweichungen zwischen der deutschen und der englischen Fassung ist die deutsche Fassung massgebend.
Stand: Oktober 2026

