GwG-Revision 2026

Bin ich seit 1. Oktober 2026 GwG-pflichtig?

5 Fragen, rund 2 Minuten.

1Beraten oder unterstützen Sie Kundinnen und Kunden bei einem dieser Vorgänge, sodass Ihre Beratung zum Abschluss beiträgt?
  • Kauf oder Verkauf von Grundstücken
  • Gründung oder Errichtung von nicht operativen Gesellschaften in der Schweiz oder von Gesellschaften mit Sitz im Ausland
  • Führung oder Verwaltung von nicht operativen Gesellschaften
  • Einlagen in oder Ausschüttungen aus nicht operativen Gesellschaften
  • Kauf oder Verkauf von Gesellschaften, wenn eine nicht operative Gesellschaft kauft oder verkauft

Art. 2 Abs. 3bis GwG, Art. 12d GwV

2Stellen Sie Gesellschaften für mehr als sechs Monate eine Adresse oder Räume als Domizil oder Sitz zur Verfügung?

Art. 2 Abs. 3ter GwG

3Erreichen Sie mit dieser Tätigkeit pro Kalenderjahr mindestens einen dieser Werte?
  • Bruttoerlös über CHF 50 000
  • mehr als 20 Kundinnen und Kunden oder mehr als 20 Rechtsvorgänge
  • betroffene Vermögenswerte Dritter über CHF 5 Mio.
  • Transaktionsvolumen über CHF 2 Mio.

Art. 12f GwV

4Fallen alle Ihre Mandate unter eine gesetzliche Ausnahme?
  • ausschliesslich Tätigkeiten im Zusammenhang mit Gerichts-, Straf-, Verwaltungs- oder Schiedsverfahren
  • reine Beurkundung ohne Beratung
  • Revisions- und Prüftätigkeit mit Zulassung der Revisionsaufsichtsbehörde
  • Familien-, Ehe-, Erb- oder Schenkungsvorgänge
  • Kauf selbst bewohnter Wohnliegenschaften
  • Übertragungen unter CHF 5 Mio., vollständig über Banken bezahlt
  • Organfunktionen für operative Gesellschaften

Art. 2 Abs. 4 Bst. f, 4bis und 4ter GwG

5Sind Sie bereits als Finanzintermediär beaufsichtigt – durch die FINMA, eine Aufsichtsorganisation oder eine SRO?

Art. 12a GwG

Quellen: GwG · GwV (Fassung 1.10.2026)

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