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Was muss ein Schulungsnachweis für die GwG-Prüfung enthalten?

Gesetz und Verordnungen enthalten keine abschliessende Liste. Prüfbar ist die Ausbildungspflicht aber nur, wenn nachvollziehbar ist, wer wann mit welchen Inhalten geschult wurde. Ein belastbarer Nachweis enthält deshalb pro Person das Datum, die Inhalte und deren Stand, die Form der Schulung und eine Erfolgskontrolle – dazu die Schulungsunterlagen.

Stand: 25. Oktober 2026 · Autor: Iman Gonzalez Prada

Rechtlicher Ausgangspunkt

Die Pflicht zur Ausbildung ergibt sich aus Art. 8 GwG (für Beraterinnen und Berater Art. 8d GwG) und für FINMA-beaufsichtigte Institute aus Art. 27 GwV-FINMA. Die Dokumentationspflicht nach Art. 7 GwG betrifft dagegen Transaktionen und Abklärungen zu Geschäftsbeziehungen – nicht die Schulung. Eine eigene Vorschrift, wie ein Schulungsnachweis aussehen muss, gibt es nicht.

Was die SRO bei der Prüfung sehen wollen

  • VQF: Bei betriebsinternen Schulungen sind dem Prüfer «die Ausbildungsunterlagen (inkl. Präsenz- und Teilnehmerliste)» vorzulegen (Art. 10 Abs. 3 Ausbildungskonzept). Interne Schulungen sind zudem in der jährlichen Selbstdeklaration auszuweisen (Art. 9 Abs. 3).
  • PolyReg: Führt ein Mitglied eigene Grundschulungen durch, braucht es ein genehmigtes schriftliches Schulungskonzept; die Prüfstellen kontrollieren und dokumentieren dessen Einhaltung (§61 Abs. 3 Reglement).

FINMA-Institute legen die Grundzüge ihrer Ausbildung in den internen Weisungen fest (Art. 26 Abs. 2 Bst. e GwV-FINMA). Der Nachweis zeigt, dass diese Vorgaben umgesetzt werden.

Checkliste «Schulungsnachweis»

Diese Angaben haben sich bewährt. Sie sind aus den genannten Pflichten abgeleitet, keine gesetzliche Liste:

  • Name und Funktion jeder geschulten Person.
  • Datum des Abschlusses (bei mehrteiligen Schulungen: pro Teil).
  • Inhalte und deren Stand: Themen bzw. Module, Version oder Datum der Unterlagen.
  • Massgebliche Rechtsgrundlagen der Schulung, z. B. GwG und GwV-FINMA oder GwG, GwV und SRO-Reglement.
  • Form und Anbieter: intern, extern, E-Learning; bei SRO-Mitgliedern allenfalls die Anerkennung durch die SRO.
  • Erfolgskontrolle: Test mit Ergebnis oder andere Lernkontrolle.
  • Übersicht, wer noch nicht oder nicht fristgerecht geschult ist – insbesondere neue Mitarbeitende.
  • Schulungsunterlagen und Teilnehmerlisten archiviert und bei der Prüfung rasch vorlegbar.

Eine eigene Aufbewahrungsfrist für Schulungsnachweise sieht das Gesetz nicht vor. Halten Sie in Ihren internen Weisungen fest, wie lange Sie Nachweise aufbewahren.

Quellen

Dieser Beitrag gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Massgebend sind die zitierten Erlasse und das Reglement Ihrer SRO.

Die GwG-Schulung von FinReg Swiss dokumentiert jeden Abschluss automatisch – mit Datum, Inhalten, Version und Testergebnis pro Person.

Zur Schulung Checkliste «Schulungsnachweis»

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