GwG-Schulung intern oder extern? Kriterien für die Wahl eines Anbieters
Beides ist zulässig, solange die Ausbildung «genügend» ist und die Vorgaben Ihrer Aufsicht erfüllt. Entscheidend sind die Anforderungen der SRO an externe und interne Schulungen, die Aktualität und Passgenauigkeit der Inhalte, eine Erfolgskontrolle, ein prüfbarer Nachweis und der eigene Aufwand. Häufig ist eine Kombination sinnvoll: externe Grundlagen plus interne Schulung zu den eigenen Weisungen.
Was die Regulierung vorgibt
Das Gesetz verlangt eine genügende Ausbildung (Art. 8 bzw. 8d GwG), sagt aber nicht, wer sie durchführt. Für FINMA-beaufsichtigte Institute muss die Ausbildung die «für sie wesentlichen Aspekte» abdecken (Art. 27 Abs. 2 GwV-FINMA) – also auf die Funktion der Mitarbeitenden zugeschnitten sein. SRO können engere Vorgaben machen:
- VQF: GwG-Verantwortliche und Stellvertretung müssen grundsätzlich extern ausgebildet werden; übrige Mitarbeitende können intern geschult werden, wenn die Schulung gleichwertig ist (Art. 9 Ausbildungskonzept). Ausbildung über computerunterstützte Lernprogramme ist ausdrücklich vorgesehen (Art. 4).
- PolyReg: Eigene Grundschulungen nur mit Bewilligung und genehmigtem Schulungskonzept; externe Weiterbildungen werden auf vorgängiges Gesuch angerechnet (§61). Zusätzlich verlangt PolyReg eine interne Schulung zu den eigenen Massnahmen und Weisungen (§60 Abs. 2).
Kriterien für die Wahl
- Anerkennung: Wird die Schulung von Ihrer SRO angerechnet? Bei Unsicherheit vorab nachfragen.
- Passende Rechtsgrundlagen: FINMA-Version (GwG, GwV-FINMA, für Banken VSB 20) oder SRO-Version (GwG, GwV, SRO-Reglement).
- Aktualität: Wer aktualisiert die Inhalte bei Rechtsänderungen wie der GwG-Revision 2026 – und wie schnell?
- Praxisbezug: Fälle und Beispiele aus dem Schweizer Umfeld und aus Ihrer Branche.
- Erfolgskontrolle: Test oder andere Lernkontrolle, nicht nur Anwesenheit.
- Nachweis: Lässt sich pro Person belegen, wer wann was absolviert hat – und ist der Nachweis bei der Prüfung rasch verfügbar?
- Sprache und Zugang: Sprachen Ihres Teams, zeitlich flexible Teilnahme, auch für neue Mitarbeitende unter dem Jahr.
- Aufwand: Erstellung, Durchführung, Nachfassen und Archivierung bei interner Lösung; Kosten und Koordination bei externer Lösung.
Interne Schulung: Stärken und Aufwand
Eine interne Schulung kann sehr nah an den eigenen Weisungen und Fällen sein. Sie setzt voraus, dass jemand mit fundiertem Fachwissen die Inhalte erstellt, aktuell hält, die Teilnahmen nachverfolgt und den Nachweis führt – und dass die SRO sie gegebenenfalls anerkennt.
Externe Schulung: Stärken und Grenzen
Externe Anbieter bringen aufbereitete, laufend aktualisierte Inhalte und oft einen standardisierten Nachweis mit. Die betriebsinternen Weisungen kennen sie nicht im Detail; diese müssen weiterhin intern vermittelt werden.
- Vorgaben Ihrer Aufsicht bzw. SRO zu externen und internen Schulungen kennen.
- Rechtsgrundlagen der Schulung passen zu Ihrer Regulierung.
- Zuständigkeit für Aktualisierungen geklärt.
- Erfolgskontrolle und prüfbarer Nachweis pro Person vorhanden.
- Eigene Weisungen werden zusätzlich intern geschult.
Quellen
- Geldwäschereigesetz (GwG), SR 955.0, Stand 1. Oktober 2026
- Geldwäschereiverordnung-FINMA (GwV-FINMA), SR 955.033.0
- VQF Ausbildungskonzept (Dok. 610.1), Fassung vom 21. September 2023
- Reglement der SRO PolyReg gemäss Art. 25 GwG, in Kraft seit 1. März 2025 (§60–63)
Dieser Beitrag gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Massgebend sind die zitierten Erlasse und das Reglement Ihrer SRO.
Die GwG-Schulung von FinReg Swiss dokumentiert jeden Abschluss automatisch – mit Datum, Inhalten, Version und Testergebnis pro Person.

