GwG-Schulung für SRO-Mitglieder: Anforderungen und Umsetzung
SRO-Mitglieder müssen für eine genügende Ausbildung ihres Personals sorgen (Art. 8 GwG, für Beraterinnen und Berater Art. 8d GwG). Wer geschult wird, wie oft und in welcher Form, regelt das Reglement der eigenen SRO; die SRO überprüft die Einhaltung. Ob eine externe oder interne Schulung angerechnet wird, entscheidet ebenfalls die SRO.
Wer einer SRO angeschlossen ist
Finanzintermediäre nach Art. 2 Abs. 3 GwG – etwa im Kreditgeschäft, im Zahlungsverkehr oder als Anlageberater – sowie seit 1. Oktober 2026 Beraterinnen und Berater nach Art. 2 Abs. 3bis und 3ter GwG müssen sich einer Selbstregulierungsorganisation anschliessen (Art. 14 GwG). Die anerkannten SRO führt die FINMA in ihrer Liste.
Was die Reglemente regeln – zwei Beispiele
| PolyReg (Reglement, in Kraft seit 1.3.2025) | VQF (Ausbildungskonzept, Fassung 21.9.2023) | |
|---|---|---|
| Wer | Operativ tätige Organe und alle Mitarbeitenden mit GwG-relevanten Aufgaben (§60 Abs. 2) | Alle Organe und Arbeitnehmenden im GwG-Bereich sowie GwG-Verantwortliche und Stellvertretung (Art. 5) |
| Grundausbildung | Innert sechs Monaten nach Eintritt (§61 Abs. 2) | Innert zwölf Monaten seit Eintritt bzw. Aufnahme der Tätigkeit (Art. 6 Abs. 1) |
| Weiterbildung | Jährlich (§60 Abs. 1 und 3) | Im Zyklus des Vorstands (Art. 6 Abs. 2), laut VQF alle zwei Jahre |
| Interne Schulung | Eigene Grundschulung mit Bewilligung und genehmigtem Schulungskonzept (§61 Abs. 3); zusätzlich interne Schulung zu den eigenen Weisungen (§60 Abs. 2) | Für Mitarbeitende möglich, wenn gleichwertig; GwG-Verantwortliche und Stellvertretung grundsätzlich extern (Art. 9) |
| Externe Anbieter | Anrechnung der Weiterbildung auf vorgängiges Gesuch (§61 Abs. 1) | Anerkennung auf Gesuch, wenn gleichwertig; Vorprüfung empfohlen (Art. 8) |
Die übrigen SRO – etwa ARIF, SO-FIT, SRO-TREUHAND|SUISSE oder SRO SAV/SNV – regeln die Ausbildung in eigenen Reglementen. Die vollständige Liste der anerkannten SRO führt die FINMA.
Umsetzung in fünf Schritten
- Reglement lesen: Ausbildungsartikel Ihrer SRO auf Fristen, Turnus und anerkannte Formen prüfen.
- Ausbildungspflichtige Personen bestimmen: Organe, GwG-Verantwortliche und alle Mitarbeitenden mit GwG-relevanten Aufgaben.
- Anrechnung klären: Soll eine externe oder interne Schulung zählen, die Anerkennung vorab bei der SRO klären – PolyReg verlangt ein vorgängiges Gesuch, der VQF empfiehlt eine Vorprüfung.
- Eigene Weisungen schulen: Zusätzlich zur Grund- und Weiterbildung die betriebsinternen Massnahmen vermitteln (bei PolyReg ausdrücklich verlangt, §60 Abs. 2).
- Nachweis führen: Teilnahmen, Inhalte und Unterlagen so dokumentieren, dass die SRO-Prüfung sie nachvollziehen kann.
- Aktuelles Reglement Ihrer SRO zur Hand – Ausbildungsartikel gelesen.
- Liste aller ausbildungspflichtigen Personen mit Eintrittsdatum.
- Fristen für neue Mitarbeitende im Kalender.
- Anerkennung externer oder interner Schulungen bei der SRO geklärt.
- Nachweise vollständig für die nächste SRO-Prüfung.
Quellen
- Geldwäschereigesetz (GwG), SR 955.0, Stand 1. Oktober 2026
- FINMA: Selbstregulierungsorganisationen (SRO)
- Reglement der SRO PolyReg gemäss Art. 25 GwG, in Kraft seit 1. März 2025 (§60–63)
- VQF Ausbildungskonzept (Dok. 610.1), Fassung vom 21. September 2023
- VQF: Rechte und Pflichten der Mitglieder
Dieser Beitrag gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Massgebend sind die zitierten Erlasse und das Reglement Ihrer SRO.
Die GwG-Schulung von FinReg Swiss dokumentiert jeden Abschluss automatisch – mit Datum, Inhalten, Version und Testergebnis pro Person.

